Dies ist in jedem Förderprogramm unterschiedlich geregelt. Beispielsweise werden zinsgünstige Darlehen (mit oder ohne Tilgungsnachlass) Schritt für Schritt ausgezahlt. Bei einigen Zuschussprogrammen kann es vorkommen, dass das Geld erst ausgezahlt werden, wenn der Bau fertig ist.
Allgemein gilt in der EU in generelles Subventionsverbot.
Die De-minimis Regelung erlaubt jedoch die Unterstützung von Unternehmen mit öffentlichen Mitteln bis zu einer Obergrenze von 200.000 € in drei
aufeinanderfolgenden Jaren (bei Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs 100.000 Euro). Sie gilt für einzelne Förderprogramme und beschränkt damit die Förderhöhe. Andere Förderungen (wie z.B. die BEG) unterliegen nicht der De-minimis Regelung und erlauben somit deutlich höhere Summen.