Bei der untenstehenden Auflistung von Förderprogrammen handelt es sich lediglich um einen Teil-Auszug aus der gesamten Förderlandschaft in Deutschland. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Fördermöglichkeiten sind politisch vorgegeben und können sich jederzeit ändern. Eine Haftung für die Richtigkeit der Informationen in der Zukunft ist daher ausgeschlossen.
Förderfähige Kosten: Gesamte Bauwerkskosten inklusive Gebäudebetrieb und technische Anlagen, Fachplanung und Baubegleitung.
Förderhöhe: 100.000 € (ohne Nachhaltigkeitszertifikat), 150.000 € (mit Nachhaltigkeitszertifikat) pro Wohneinheit.
Wichtigste Anforderungen: EH-40 Standard, keine Heizung mit Öl, Gas oder Biomasse, Zweckbindung von 10 Jahren.
Antragstellung: Vor Maßnahmenbeginn.
Förderfähige Kosten: Investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Umfeldmaßnahmen.
Förderhöhe: Max. 150.000 € pro Wohneinheit, 5-25 % Tilgungsnachlass, zusätzliche Boni.
Wichtigste Anforderungen: Bestandsgebäude, Effizienzgebäude-Niveau von 70 oder besser.
Förderfähige Kosten: Verbesserungen der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Anschluss an Wärmenetz.
Förderhöhe: Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit.
Wichtigste Anforderungen: Bestandsgebäude, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Förderfähige Kosten: Energieberatung für bestehende Wohngebäude.
Förderhöhe: Max. 1.300 € für Ein- oder Zweifamilienhäuser, 80% des förderfähigen Beratungshonorare, max. 1.700 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Wichtigste Anforderungen: Bestandsgebäude, Energieeffizienzsteigerung.
Förderfähige Kosten: Maßnahmen zur Barrierereduzierung, Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus.
Förderhöhe: 50.000 € pro Wohneinheit.
Wichtigste Anforderungen: Barrierereduzierung, technische Mindestanforderungen.
Förderfähige Kosten: Bauwerkskosten, Fachplanung, Baubegleitung.
Förderhöhe: 2.000 €/m² (ohne Nachhaltigkeitszertifikat), 3.000 €/m² (mit Nachhaltigkeitszertifikat), max. 10 Mio. € pro Gebäude.
Wichtigste Anforderungen: EH-40 Standard, Lebenszyklusanalyse (LCA).
Förderfähige Kosten: Investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Umfeldmaßnahmen.
Förderhöhe: Max. 2.000 € pro m² NGF, max. 10 Mio. € pro Vorhaben. (Kredit)
Wichtigste Anforderungen: Bestandsgebäude, Effizienzgebäude-Niveau von 70 oder besser.
Förderfähige Kosten: Erhaltung und Restaurierung national wertvoller Kulturdenkmäler.
Förderhöhe: Individuell vereinbart.
Wichtigste Anforderungen: Bestätigung der nationalen Bedeutung, Antrag vor Vorhabenbeginn.
Förderfähige Kosten: Erhaltung von Kulturdenkmälern, Forschungsarbeiten, Dokumentation, Planungskosten.
Förderhöhe: Nach Ermessen der Stiftung.
Wichtigste Anforderungen: Formeller Antrag, Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege.
Förderfähige Kosten: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien.
Förderhöhe: Bis zu 2 Mio. €, max. 50 % der Kosten.
Wichtigste Anforderungen: Wärmenetz mit min. 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten, 75 % erneuerbare Energien bei Neubau.
Förderfähige Kosten: Neubau von Wärmenetzen, Transformation von Bestandsnetzen.
Förderhöhe: Bis zu 100 Mio. €, max. 40 % der Kosten.
Wichtigste Anforderungen: Wärmenetz mit min. 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten, 75 % erneuerbare Energien bei Neubau.
Förderfähige Kosten: Solarthermieanlagen, Biomassekessel, Wärmepumpen, Rohrleitungen.
Förderhöhe: Bis zu 100 Mio. €, max. 40 % der Kosten.
Wichtigste Anforderungen: Antrag vor Vorhabenbeginn, Einreichung bei der BAFA.
Förderfähige Kosten: Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes, Sanierungsmanagement.
Förderhöhe: 75 % der Kosten, max. 210.000 € pro Quartier.
Wichtigste Anforderungen: Konzept und Sanierungsmanager mit Erfahrung.
Förderfähige Kosten: Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsnetzen, Abstellanlagen.
Förderhöhe: Bis zu 75 % der Kosten, max. 10 Mio. €.
Wichtigste Anforderungen: Verbesserung der Radinfrastruktur, öffentlich zugänglich.
Förderfähige Kosten: Klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr.
Förderhöhe: Bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben.
Wichtigste Anforderungen: Investition in klimafreundliche Mobilität, EU-Taxonomiekonformität.
Förderfähige Kosten: Natürliche Klimaschutzmaßnahmen, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Lärmschutz.
Förderhöhe: Bis zu 25 Mio. €, Tilgungszuschüsse von 40-60 %.
Wichtigste Anforderungen: Einhaltung fachlicher Mindestanforderungen, Zweckbindungsfristen.
Förderfähige Kosten: Installation, Nach- und Umrüstung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln.
Förderhöhe: Pauschalwerte je nach Maßnahme.
Wichtigste Anforderungen: Betrieb ausschließlich mit nicht-halogenierten Kältemitteln.
Förderfähige Kosten: Verkauf von THG-Zertifikaten für selbst erzeugten Solarstrom.
Förderhöhe: 0.35 € pro kWh erzeugten Solarstroms.
Wichtigste Anforderungen: Selbst erzeugter Solarstrom für E-Ladeinfrastruktur.
Förderfähige Kosten: Nutzung von erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung, kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung.
Förderhöhe: Kredit von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50 Mio. €.
Wichtigste Anforderungen: Antragstellung vor Vorhabenbeginn.
Förderfähige Kosten: Forschung zu nachhaltiger Entwicklung in Bauwesen, Architektur und Wohnungswirtschaft.
Förderhöhe: Nicht rückzahlbare Zuschüsse, max. Förderquote von 90 % (Grundlagenforschung), 50 % (industrielle Forschung), 25 % (experimentelle Entwicklung).
Wichtigste Anforderungen: Zweistufiges Antragsverfahren, Projektskizze bis 31.05.2024 einreichen.
Förderfähige Kosten: Strategische und investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen.
Förderhöhe: Bis zu 70 % der Kosten, bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen.
Wichtigste Anforderungen: Antragstellung in Zusammenarbeit mit der Kommune.
Förderfähige Kosten: Modellprojekte in Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Energie- und Ressourceneffizienz.
Förderhöhe: Bis zu 70 % der Kosten, bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen.
Wichtigste Anforderungen: Antragstellung in Zusammenarbeit mit der Kommune.
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